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   RFH, 27.02.1940 - I 25/40   

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RFH, 27.02.1940 - I 25/40 (https://dejure.org/1940,278)
RFH, Entscheidung vom 27.02.1940 - I 25/40 (https://dejure.org/1940,278)
RFH, Entscheidung vom 27. Februar 1940 - I 25/40 (https://dejure.org/1940,278)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 24.01.1979 - I R 202/75

    Umwandlungs-Steuergesetz - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft -

    Da § 2 UmwStG 1957 keine Anwendung findet, gelten die allgemeinen Grundsätze, wonach die Rückbeziehung einer Vereinbarung auf einen früheren Zeitpunkt als den des Vertragsabschlusses steuerrechtlich ohne Wirkung ist (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 27. Februar 1940 I 25/40, RFHE 48, 161, RStBl 1940, 527).

    Ist keine Gegenleistung vereinbart, wie bei der Übernahme des Vermögens der untergehenden Kapitalgesellschaft im ganzen durch den alleinigen Gesellschafter oder wie im Streitfall bei der Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine von ihren Gesellschaftern im Zuge der Umwandlung errichtete Personengesellschaft, so wird von der Rechtsprechung die Summe der Teilwerte der übertragenen einzelnen Wirtschaftsgüter als Gegenleistung angesehen (RFH-Urteil I 25/40; BFH-Urteil vom 29. Mai 1956 I 39/56 S, BFHE 63, 76, BStBl III 1956, 226, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 13.10.1971 - I R 96/69

    Verschmelzende Umwandlung - Kapitalgesellschaft - Alleiniger Gesellschafter

    Fehlt es an einer Gegenleistung wie im Falle der Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine von ihren Gesellschaftern gebildete Personengesellschaft oder im Falle der Übernahme des Vermögens der untergehenden Kapitalgesellschaft im ganzen durch den alleinigen Gesellschafter, so ist als Gegenleistung nach dem Urteil des RFH I 25/40 vom 27. Februar 1940 (RStBl 1940, 527) die Summe der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter, nach dem RFH-Urteil I 134/42 vom 6. Juli 1943 (RStBl 1943, 758) der Teilwert der untergehenden Gesellschaftsrechte anzusetzen, da dieser der Summe der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter nicht zu entsprechen braucht, -- keinesfalls dagegen die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen der untergehenden Kapitalgesellschaft gehörenden Wirtschaftsgüter, wie das FA im Streitfalle angenommen hat.
  • BFH, 17.01.1973 - I R 46/71

    Umwandlungsfälle - Selbst geschaffener Geschäftswert - Verzicht auf Aufdeckung -

    a) Geht nun das Vermögen der untergehenden Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft über, an der die gleichen Personen, die an der untergehenden Kapitalgesellschaft beteiligt waren, im gleichen Verhältnis ihrer Anteile wie an der untergehenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind, so ist es nach dem genannten Urteil für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 15 Abs. 1 KStG einmal ohne Bedeutung, daß es an einer Gegenleistung dieser Personengesellschaft für die Übertragung des Vermögens der untergehenden Kapitalgesellschaft auf sie fehlt (an die Stelle der fehlenden Gegenleistung tritt entweder die Summe der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter -- Urteil des RFH vom 27. Februar 1940 I 25/40, RStBl 1940, 527 -- oder der Teilwert der untergehenden Gesellschaftsrechte -- da die Summe der Teilwerte der übetragenen Wirtschaftsgüter ihm nicht zu entsprechen braucht: RFH-Urteil vom 6. Juli 1943 I 134/42, RStBl 1943, 758 --).
  • BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S

    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus ihren Gesellschaftern bestehende

    Der Reichsfinanzhof ermittelte deshalb in solchen Fällen nach dem Grundsatz, daß sich im Wirtschaftsleben Leistung und Gegenleistung in der Regel wertmäßig decken, einen angemessenen Betrag als Gegenleistung in der Weise, daß er die einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit ihrem Teilwert ansetzte (z.B. Urteil I 25/40 vom 27. Februar 1940, Slg. Bd. 48 S. 161, RStBl 1940 S. 527).
  • BFH, 28.10.1964 - IV 208/64 U

    Ausbuchung von eigenen Antilen der untergehenden Kapitalgesellschaft bei der

    Bei der nicht steuerbegünstigten Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personenfirma ist zur Ermittlung des steuerpflichtigen Umwandlungsgewinns der Kapitalgesellschaft die Summe der Teilwerte der auf die Personenfirma übertragenen Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen gegenüberzustellen, das am Schluß des der Umwandlung vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der Veranlagung zur Körperschaftsteuer zugrunde gelegen hat (§§ 14, 15 Abs. 1 KStG; vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs I 25/40 vom 27. Februar 1940, RStBl 1940 S. 527; I 49/42 vom 28. Juli 1942, RStBl 1942 S. 911; Urteil des Bundesfinanzhofs I 39/56 S vom 29. Mai 1956, BStBl 1956 III S. 226, Slg. Bd. 63 S. 76).
  • BFH, 20.03.1964 - V 93/61 U

    Bedeutung der Rückbeziehung der Steuerbilanz auf den Umwandlungsstichtag

    angestrebte Lösung, zwecks angeblich "einfacherer Handhabung" die Fiktion des § 2 Abs. 2 UmwStG als völliges Ende der Kapitalgesellschaft zu behandeln, würde dem Gesetz (insbesondere § 5 UmwG) zuwiderlaufen (vgl. das Urteil des Reichsfinanzhofs I 25/40 vom 27. Februar 1940, RStBl 1940 S. 527).
  • BFH, 29.05.1956 - I 26/55 U

    Anerkennung eines Gesellschaftsverhältnisses zwischen Eltern und Kindern in der

    Wie der Reichsfinanzhof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. die Entscheidungen I 25/40 vom 27. Februar 1940, Slg. Bd. 48 S. 161, Reichssteuerblatt 1940 S. 527; I A 106/31 vom 15. Mai 1934, Reichssteuerblatt 1934 S. 935, und I A 21/32 vom 5. Februar 1935, Reichssteuerblatt 1935 S. 745), sind vertragliche Rückbeziehungen steuerlich ohne Bedeutung.
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